+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Freistellungsauftrag und Abgeltungssteuer bei niederländischer Bank

  1. #1
    tagesgeldvergleich.net ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    18.03.2009
    Beiträge
    1

    Standard Freistellungsauftrag und Abgeltungssteuer bei niederländischer Bank

    Eine Frage, die uns über das Kontaktformular unserer Tagesgeld-Seite erreichte:
    "...
    Wie ist das Freistellungsauftrag und Zinsabschlagssteuer geregelt, wenn ich ein Tagesgeldkonto bei einer niederländischen Bank habe ?..."

  2. #2
    Daniel Franke ist offline Administrator
    Registriert seit
    06.03.2009
    Beiträge
    86

    Standard

    Zuallererst einmal gibt es seit Januar 2009 keine Zinsabschlagsteuer mehr. Vielmehr wird jetzt von allen die gestellten Freistellungsaufträge und den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person übersteigenden Zinserträgen pauschal Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell anfallender Kirchensteuer einbehalten. Anlegern mit niedrigerem Steuersatz steht es natürlich frei, die zuviel abgezogenen Steuern im Rahmen einer so genannten Günstigerprüfung bei der Jahressteuererklärung zurückzufordern.

    Nun zu den Freistellungsaufträgen bei niederländischen Banken. Hier muss man unterscheiden:

    a) Tagesgeldkonto bei der deutschen Niederlassung einer niederländischen Bank wie es etwa bei der Credit Europe Bank der Fall ist:

    Hier gibt es keinen Unterschied zu einer inländischen Bank. Der Sparer kann einen Freistellungsauftrag in Höhe von maximal 801 Euro (1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern) einreichen und bekommt Zinserträge bis zu dieser Höhe steuerfrei ausgezahlt.


    b) Tagesgeldkonto direkt bei einer niederländischen Bank wie es etwa bei der Amsterdam Trade Bank N.V. der Fall ist:

    Freistellungsaufträge werden von diesen Banken nicht angenommen. Die erzielten Zinsen werden dem Anleger vollständig gutgeschrieben und ausgezahlt. Parallel dazu wird am Ende des Jahres der erzielte Zinsertrag von der niederländischen Steuerbehörde an das deutsche Finanzamt gemeldet. Der Anleger muss also nach wie vor die Anlage KAP in seiner Einkommensteuererklärung ausfüllen und dort die noch nicht versteuerten Zinserträge angeben.

  3. #3
    sophist78 ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    22.09.2009
    Beiträge
    2

    Standard

    auch allgemein zur Info, sind laut Wirtschaftsexperten die Einlagen bei europäischen Banken gesichert, dennoch würde ich eine deutsche Bank wie die Postbank bevorzugen und dort meinen Freistellungsauftrag anlegen oder auf mehrere Banken verteilen.
    viele Grüße

  4. #4
    Kapietschtal ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.01.2012
    Beiträge
    5

    Standard

    Ich würde auch möglichst bei einem soliden deutschen Institut den Freistellungsauftrag stellen.

  5. #5
    Daniel Franke ist offline Administrator
    Registriert seit
    06.03.2009
    Beiträge
    86

    Standard

    Natürlich. Ein Freistellungsauftrag kann bei jeder Bank eingereicht werden.

+ Antworten

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein